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EEG-Vergütungssätze seit 1 Februar

Widersprüchlich mag, da die Tatsache klingen, dass die Bundesregierung die Förderung für größere Solaranlagen ab dem kommenden Jahr stufenweise absenkt. Ganz konkret geht es um Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowatt Peak auf Gebäuden – also den Anlagen, die keine Ein- und Zweifamilienhäuser mit Strom versorgen, sondern große Firmengebäude oder große Mehrfamilienhäuser und deren Vergütung der Stromeinspeisung. Für sie gilt ab dem 1. Februar 2019 nur noch eine Vergütung von 9,87 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1. März ist eine weitere Absenkung auf 9,39 Cent pro Kilowattstunde und ab 1. April auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Das hat die Bundesregierung mit dem Energiesammelgesetz am 30. November 2018 beschlossen.

Zwar sinkt die Solarförderung – je nach Zubau – bereits jetzt degressiv ab. Und so liegt der anzulegende Wert für diese Dachanlagen derzeit bei 10,47 Cent pro Kilowattstunde und sinkt im Januar auf 10,36 Cent pro Kilowattstunde. Doch durch die Festlegungen für 2019 kürzt sie die Solarförderung noch schneller als zuvor geplant.

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